Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeines

    1. Diese Bedingungen gelten für jedes Angebot, jede Offerte und jeden Vertrag zwischen dem Einzelunternehmen Lavro Marketing mit Sitz in Arendschelling 75 in Dronten, im Folgenden bezeichnet als: „Lavro Marketing“, und einem Kunden, dem Lavro Marketing diese Bedingungen für anwendbar erklärt hat, soweit diese Bedingungen nicht ausdrücklich schriftlich von den Parteien abgeändert wurden.

    2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Vereinbarungen mit Lavro Marketing, für deren Ausführung Lavro Marketing Dritte hinzuziehen muss.

    3. Die Anwendbarkeit etwaiger Einkaufs- oder anderer Bedingungen des Kunden wird ausdrücklich abgelehnt.

    4. Wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in irgendeiner Weise Wenn eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu irgendeinem Zeitpunkt für nichtig erklärt oder ganz oder teilweise aufgehoben wird, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang anwendbar. Lavro Marketing und der Kunde werden dann Beratungen aufnehmen, um neue Bestimmungen zu vereinbaren, die die ungültigen oder aufgehobenen Bestimmungen ersetzen, wobei der Zweck und der Umfang der ursprünglichen Bestimmungen so weit wie möglich berücksichtigt werden.

    5. Wenn Lavro Marketing diese Bedingungen nicht immer strikt einhält, bedeutet dies nicht, dass die Bestimmungen nicht gelten oder dass Lavro Marketing in irgendeiner Weise das Recht verliert, in anderen Fällen die strikte Einhaltung der Bestimmungen dieser Bedingungen zu verlangen.

  2. Kostenvoranschläge und Angebote

    1. Alle Kostenvoranschläge und Angebote von Lavro Marketing sind unverbindlich, sofern nicht anders angegeben. Wenn keine Annahmefrist festgelegt wurde, können aus dem Angebot oder Kostenvoranschlag keinerlei Rechte abgeleitet werden, wenn das Produkt, auf das sich das Angebot oder der Kostenvoranschlag bezieht, in der Zwischenzeit nicht mehr verfügbar ist.

    2. Lavro Marketing kann nicht an seine Kostenvoranschläge oder Angebote gebunden werden, wenn der Kunde vernünftigerweise erkennen kann, dass die Kostenvoranschläge oder Angebote oder ein Teil davon einen offensichtlichen Fehler oder Irrtum enthalten.

    3. Die in einem Kostenvoranschlag oder Angebot angegebenen Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und andere staatliche Abgaben, alle im Rahmen des Vertrags anfallenden Kosten, einschließlich Reise- und Unterbringungskosten, Versand- und Verwaltungskosten, sofern nicht anders angegeben.

    4. Wenn die Annahme (unabhängig davon, ob in geringfügigen Punkten oder nicht) von dem im Angebot oder in der Offerte enthaltenen Angebot abweicht, ist Lavro Marketing nicht daran gebunden. Der Vertrag wird dann nicht gemäß dieser abweichenden Annahme geschlossen, es sei denn, Lavro Marketing gibt etwas anderes an.

    5. Ein zusammengesetztes Angebot verpflichtet Lavro Marketing nicht, einen Teil des Auftrags für einen entsprechenden Teil des angegebenen Preises auszuführen. Angebote oder Offerten für Einzelaufträge gelten nicht für zukünftige Aufträge.

  3. Dauer und Ausführung von Vereinbarungen

    1. Der Vertrag zwischen Lavro Marketing und dem Kunden wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, es sei denn, die Art des Vertrags schreibt etwas anderes vor oder die Parteien vereinbaren ausdrücklich schriftlich etwas anderes.

    2. Wenn für die Durchführung bestimmter Tätigkeiten oder für die Lieferung von Wenn für bestimmte Angelegenheiten eine Frist vereinbart oder festgelegt wurde, handelt es sich dabei nie um eine Ausschlussfrist. Wenn eine Frist überschritten wird, muss der Kunde Lavro Marketing daher schriftlich in Verzug setzen. Lavro Marketing muss eine angemessene Frist zur Erfüllung des Vertrags eingeräumt werden.

    3. Lavro Marketing wird den Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen und gemäß den Anforderungen guter fachlicher Arbeit ausführen. All dies auf der Grundlage des zu diesem Zeitpunkt bekannten Stands der Wissenschaft.

    4. Lavro Marketing hat das Recht, bestimmte Tätigkeiten von Dritten ausführen zu lassen. Die Anwendbarkeit von Artikel 7:404, 7:407 Absatz 2 und 7:409 BW wird ausdrücklich ausgeschlossen.

    5. Wenn Lavro Marketing oder von Lavro Marketing beauftragte Dritte im Rahmen des Auftrags am Standort des Kunden oder an einem vom Kunden benannten Standort arbeiten, stellt der Kunde die von diesen Mitarbeitern angemessenerweise benötigten Einrichtungen kostenlos zur Verfügung.

    6. Die Lieferung von physischen Gütern erfolgt „ab Lager“ von Lavro Marketing. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware zum Zeitpunkt der Bereitstellung anzunehmen. Wenn der Kunde die Annahme verweigert oder die für die Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen nicht rechtzeitig bereitstellt, ist Lavro Marketing berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden zu lagern. Das Risiko von Verlust, Beschädigung oder Wertminderung geht zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, zu dem die Ware dem Kunden zur Verfügung gestellt wird.

    7. Lavro Marketing ist berechtigt, den Vertrag in verschiedenen Phasen auszuführen und den jeweils ausgeführten Teil separat in Rechnung zu stellen.

    8. Wenn der Vertrag in Phasen ausgeführt wird, kann Lavro Marketing die Ausführung der Teile, die zu einer späteren Phase gehören, aussetzen, bis der Kunde die Ergebnisse der vorherigen Phase schriftlich genehmigt hat.

    9. Der Kunde stellt sicher, dass alle Daten, die laut Lavro Marketing für die Ausführung des Vertrags durch Machine Translated by Google erforderlich sind oder von denen der Kunde vernünftigerweise verstehen sollte, dass sie für die Ausführung des Vertrags durch Machine Translated by Google erforderlich sind, Lavro Marketing rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Wenn die für die Ausführung des Vertrags erforderlichen Daten Lavro Marketing nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden, hat Lavro Marketing das Recht, die Ausführung des Vertrags auszusetzen und/oder dem Kunden die durch die Verzögerung entstehenden zusätzlichen Kosten zu den dann üblichen Sätzen in Rechnung zu stellen. Die Ausführungsfrist beginnt erst, wenn der Kunde Lavro Marketing die vollständigen und korrekten Daten zur Verfügung gestellt hat. Lavro Marketing haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die entstehen, wenn Lavro Marketing vom Kunden bereitgestellte falsche und/oder unvollständige Daten übernommen hat.

    10. Wenn sich während der Ausführung des Vertrags herausstellt, dass eine Änderung oder Ergänzung erforderlich ist, um eine ordnungsgemäße Ausführung zu gewährleisten, werden die Parteien den Vertrag rechtzeitig und in gegenseitiger Absprache ändern. Wenn Art, Umfang oder Inhalt des Vertrags, ob auf Wunsch oder Anweisung des Kunden, der zuständigen Behörden usw., geändert werden und der Vertrag dadurch in qualitativer und/oder quantitativer Hinsicht geändert wird, kann dies Auswirkungen auf die ursprüngliche Vereinbarung haben. Dadurch kann sich auch der ursprünglich vereinbarte Betrag erhöhen oder verringern. Lavro Marketing wird dafür so weit wie möglich im Voraus ein Preisangebot vorlegen. Durch eine Änderung des Vertrags kann sich auch die ursprünglich angegebene Ausführungsfrist ändern. Der Kunde akzeptiert die Möglichkeit einer Änderung des Vertrags, einschließlich der Änderung des Preises und der Ausführungsfrist.

    11. Wenn der Vertrag geändert wird, einschließlich eines Nachtrags, ist Lavro Marketing berechtigt, ihn erst umzusetzen, nachdem die autorisierte Person innerhalb von Lavro Marketing ihre Zustimmung erteilt hat und der Kunde dem Preis und den anderen für die Umsetzung festgelegten Bedingungen, einschließlich des Zeitpunkts der Umsetzung, zugestimmt hat. Die Nichtumsetzung des geänderten Vertrags oder die Nichtumsetzung unverzüglich stellt keinen Vertragsbruch durch Lavro Marketing dar und ist kein Grund für den Kunden, den Vertrag zu kündigen oder zu stornieren.

    12. Ohne in Verzug zu sein, kann Lavro Marketing eine Änderung des Vertrags ablehnen, wenn dies Auswirkungen auf die Qualität und/oder Quantität haben könnte, beispielsweise auf die auszuführenden Arbeiten oder die in diesem Zusammenhang zu liefernden Waren.

    13. Wenn der Kunde seinen Verpflichtungen gegenüber Lavro Marketing nicht ordnungsgemäß nachkommt, haftet der Kunde für alle Schäden, die Lavro Marketing dadurch direkt oder indirekt entstehen.

    14. Wenn Lavro Marketing mit dem Kunden eine feste Gebühr oder einen festen Preis vereinbart, ist Lavro Marketing dennoch jederzeit berechtigt, diese Gebühr oder diesen Preis zu erhöhen, ohne dass der Kunde dies tun muss. Maschinell übersetzt von GoogleDer Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus diesem Grund zu kündigen, wenn die Preiserhöhung auf einer Befugnis oder Verpflichtung nach dem Gesetz oder den Vorschriften beruht oder durch eine Erhöhung der Preise für Rohstoffe, Löhne, Dienstleistungen Dritter usw. oder aus anderen Gründen verursacht wird, die bei Abschluss des Vertrags nicht vernünftigerweise vorhersehbar waren.

    15. Wenn die Preiserhöhung auf etwas anderes als eine Änderung der Kosten zurückzuführen ist, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag durch eine schriftliche Erklärung zu kündigen, es sei denn, Lavro Marketing:

      1. dann immer noch bereit ist, den Vertrag auf der Grundlage der ursprünglichen Vereinbarung auszuführen;

      2. wenn die Preiserhöhung auf einer behördlichen Anordnung oder einem gesetzlichen Anspruch von Lavro Marketing beruht;

      3. wenn vereinbart wurde, dass die Lieferung mehr als drei Monate nach Vertragsabschluss erfolgt; oder

      4. bei Lieferung eines Artikels, wenn vereinbart wurde, dass die Lieferung mehr als drei Monate nach Vertragsabschluss erfolgt; drei Monate nach dem Kauf.

  4. Aussetzung, Auflösung und zwischenzeitliche Beendigung

    1. Lavro Marketing ist berechtigt, die Erfüllung der Verpflichtungen zur Beendigung des Vertrags in den folgenden Fällen auszusetzen oder zu beenden:

      1. wenn der Kunde die Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt, Umstände, von denen Lavro Marketing nach Abschluss des Vertrags Kenntnis erlangt hat, berechtigten Grund zu der Befürchtung geben, dass der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird;

      2. wenn der Kunde bei Vertragsabschluss aufgefordert wurde, eine Sicherheit für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag zu leisten, und diese Sicherheit nicht oder nur unzureichend geleistet wird; und

      3. wenn aufgrund der Verzögerung seitens des Kunden nicht mehr erwartet werden kann, dass Lavro Marketing den Vertrag zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen erfüllt.

    2. Darüber hinaus ist Lavro Marketing berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn Umstände eintreten, die so beschaffen sind, dass die Einhaltung des Vertrags unmöglich ist, oder wenn andere Umstände eintreten, die so beschaffen sind, dass von Lavro Marketing nicht erwartet werden kann, dass der Vertrag unverändert bleibt.

    3. Wenn der Vertrag gekündigt wird, sind die Ansprüche von Lavro Marketing gegenüber dem Kunden sofort fällig und zahlbar. Wenn Lavro Marketing die Erfüllung der Verpflichtungen aussetzt, behält es seine Ansprüche nach dem Gesetz und dem Vertrag.

    4. Wenn Lavro Marketing den Vertrag aussetzt oder kündigt, ist es in keiner Weise verpflichtet, Schadensersatz für Schäden und Kosten zu leisten, die in irgendeiner Weise dadurch entstehen.

    5. Wenn die Kündigung dem Kunden zuzurechnen ist, hat Lavro Marketing Anspruch auf Ersatz des Schadens, einschließlich der direkt und indirekt dadurch entstandenen Kosten.

    6. Wenn der Kunde seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachkommt und diese Nichterfüllung eine Kündigung rechtfertigt, ist Lavro Marketing berechtigt, den Vertrag sofort und mit sofortiger Wirkung zu kündigen, ohne dass eine Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz oder Entschädigung besteht, während der Kunde verpflichtet ist, Schadensersatz oder Entschädigung wegen Vertragsverletzung zu zahlen.

    7. Wenn der Vertrag vorzeitig von Lavro Marketing gekündigt wird, sorgt Lavro Marketing in Absprache mit dem Kunden für die Übertragung der noch ausstehenden Arbeiten an Dritte. Dies gilt nicht, wenn die Kündigung dem Kunden zuzurechnen ist. Wenn die Übertragung der Arbeit für Lavro Marketing mit zusätzlichen Kosten verbunden ist, werden diese dem Kunden in Rechnung gestellt. Der Kunde ist verpflichtet, diese Kosten innerhalb der oben genannten Frist zu bezahlen, sofern Lavro Marketing nichts anderes angibt.

    8. Im Falle einer Liquidation, (Beantragung der) Zahlungseinstellung oder eines Konkurses, einer Pfändung – sofern und soweit die Pfändung nicht innerhalb von drei Monaten aufgehoben wurde – auf Kosten des Kunden, einer Umschuldung oder eines anderen Umstands, aufgrund dessen der Kunde nicht mehr frei über sein Vermögen verfügen kann, steht es Lavro Marketing frei, den Vertrag sofort und mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder den Auftrag oder Vertrag zu stornieren, ohne dass eine Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz oder Entschädigung besteht. In diesem Fall sind die Forderungen von Lavro Marketing gegenüber dem Kunden sofort fällig und zahlbar.

    9. Wenn der Kunde einen Auftrag ganz oder teilweise storniert, werden die bereits ausgeführten Arbeiten und die zu diesem Zweck bestellten oder vorbereiteten Artikel zuzüglich der damit verbundenen Transport- und Lieferkosten sowie der für die Ausführung des Vertrags reservierten Arbeitsstunden dem Kunden in voller Höhe in Rechnung gestellt.

  5. Höhere Gewalt

    1. Lavro Marketing ist nicht verpflichtet, Verpflichtungen gegenüber dem Kunden zu erfüllen, wenn sie aufgrund eines Umstands daran gehindert wird, der nicht auf ein Verschulden zurückzuführen ist und für den sie nach dem Gesetz, einem Rechtsakt oder allgemein anerkannten Auffassungen nicht verantwortlich ist.

    2. Unter höherer Gewalt wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen neben dem, was in den geltenden Gesetzen, Vorschriften und der Rechtsprechung in dieser Hinsicht darunter verstanden wird, jede äußere Ursache verstanden, die vorhersehbar oder unvorhersehbar ist und auf die Lavro Marketing keinen Einfluss hat, die Lavro Marketing jedoch daran hindert, seinen Verpflichtungen nachzukommen. Dazu gehören auch Streiks im Unternehmen von Lavro Marketing oder bei Dritten. Lavro Marketing hat auch das Recht, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der (weiter) von Google maschinell übersetzt wurde und die Einhaltung der Vereinbarung verhindert, eintritt, nachdem Lavro Marketing seiner Verpflichtung hätte nachkommen müssen.

    3. Lavro Marketing kann die Leistung während des Zeitraums aussetzen, in dem die höhere Gewalt anhält. Verpflichtungen aus der Vereinbarung aussetzen. Dauert dieser Zeitraum länger als zwei Monate, ist jede Partei berechtigt, die Vereinbarung zu kündigen, ohne der anderen Partei Schadensersatz leisten zu müssen.

    4. Sofern Lavro Marketing zum Zeitpunkt des Eintritts höherer Gewalt gegen den Vertrag verstößt, ist Lavro Marketing berechtigt, den bereits erfüllten oder noch zu erfüllenden Teil separat in Rechnung zu stellen, sofern die Verpflichtungen aus dem Vertrag bereits teilweise erfüllt wurden oder erfüllt werden können und der erfüllte oder noch zu erfüllende Teil einen eigenständigen Wert hat. Der Kunde ist verpflichtet, diese Rechnung zu bezahlen, als handele es sich um einen separaten Vertrag.

  6. Zahlungs- und Inkassokosten

    1. Die Zahlung hat immer innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum auf eine von Lavro Marketing zu bestimmende Weise in der Währung zu erfolgen, in der die Rechnung ausgestellt wurde, es sei denn, Lavro Marketing hat schriftlich etwas anderes angegeben. Lavro Marketing ist berechtigt, periodisch Rechnungen zu stellen.

    2. Wenn der Kunde eine Rechnung nicht rechtzeitig bezahlt, ist der Kunde von Rechts wegen in Verzug. Der Kunde schuldet dann Zinsen in Höhe von 1 % pro Monat, es sei denn, die gesetzlichen Zinsen sind höher, in welchem Fall die gesetzlichen Zinsen geschuldet werden. Die Zinsen auf den fälligen Betrag werden ab dem Zeitpunkt des Verzugs des Kunden bis zum Zeitpunkt der Zahlung des vollen fälligen Betrags berechnet.

    3. Lavro Marketing hat das Recht, die vom Kunden geleisteten Zahlungen zunächst zur Reduzierung der Kosten, dann zur Reduzierung der aufgelaufenen Zinsen und schließlich zur Reduzierung des Kapitals und der laufenden Zinsen zu verwenden. Lavro Marketing kann ein Zahlungsangebot ablehnen, ohne in Verzug zu geraten, wenn der Kunde eine andere Reihenfolge für die Zuweisung der Zahlung angibt. Lavro Marketing kann die vollständige Rückzahlung des Kapitals ablehnen, wenn nicht auch die aufgelaufenen und laufenden Zinsen und Inkassokosten bezahlt werden.

    4. Der Kunde ist niemals berechtigt, den Betrag, den er Lavro Marketing schuldet, aufzurechnen. Einwände gegen den Rechnungsbetrag setzen die Zahlungsverpflichtung nicht aus. Der Kunde, der nicht berechtigt ist, sich auf Abschnitt 6.5.3 (Artikel 231 bis einschließlich 247 Buch 6 BW) zu berufen, ist auch nicht berechtigt, die Zahlung einer Rechnung aus einem anderen Grund auszusetzen.

    5. Wenn der Kunde mit der (rechtzeitigen) Erfüllung seiner Verpflichtungen in Verzug ist, gehen alle angemessenen Kosten, die für die außergerichtliche Erfüllung anfallen, zu Lasten des Kunden. Der Verzug des Kunden, der eine natürliche Person ist und nicht in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes handelt (Privatkunde), tritt ein, nachdem er zur Zahlung innerhalb von vierzehn Tagen nach dem Tag der Mahnung aufgefordert wurde und die Zahlung nicht erfolgt ist. In der Mahnung werden auch die Folgen der Nichtzahlung angegeben. Die außergerichtlichen Kosten werden auf der Grundlage der in der niederländischen Inkassopraxis üblichen Kosten berechnet. Wenn Lavro Marketing jedoch höhere Inkassokosten entstanden sind, die vernünftigerweise notwendig waren, und der Kunde keine natürliche Person ist, die nicht in Ausübung eines Berufs oder Geschäfts handelt (Geschäftskunde), sind die tatsächlich entstandenen Kosten erstattungsfähig. Anfallende Rechts- und Vollstreckungskosten werden ebenfalls vom Kunden erstattet. Der Kunde ist auch verpflichtet, Zinsen auf die geschuldeten Inkassokosten zu zahlen.

  7. Eigentumsvorbehalt

    1. Die von Lavro Marketing im Rahmen des Vertrags gelieferten Waren bleiben Eigentum von Lavro Marketing, bis der Kunde alle Verpflichtungen aus dem/den mit Lavro Marketing geschlossenen Vertrag/Verträgen vollständig und ordnungsgemäß erfüllt hat.

    2. Die von Lavro Marketing gelieferten Waren, die gemäß Absatz 1 unter den Eigentumsvorbehalt fallen, dürfen nicht weiterverkauft und niemals als Zahlungsmittel verwendet werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu verpfänden oder anderweitig zu belasten.

    3. Der Kunde muss stets alles tun, was vernünftigerweise von ihm erwartet werden kann, um die Eigentumsrechte von Lavro Marketing zu wahren. Wenn Dritte die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware beschlagnahmen oder Rechte daran begründen oder geltend machen wollen, ist der Kunde verpflichtet, Lavro Marketing unverzüglich darüber zu informieren. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern und versichert zu halten und die Police dieser Versicherung Lavro Marketing auf erstes Anfordern zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen. Im Falle einer möglichen Auszahlung der Versicherung stehen diese Gelder Lavro Marketing zu. Der Kunde verpflichtet sich im Voraus, soweit erforderlich, mit Lavro Marketing bei allem zusammenzuarbeiten, was in diesem Zusammenhang notwendig oder wünschenswert sein könnte (oder so erscheint).

    4. Für den Fall, dass Lavro Marketing seine Eigentumsrechte gemäß diesem Artikel ausüben möchte, erteilt der Kunde Lavro Marketing und von Lavro Marketing benannten Dritten hiermit im Voraus die bedingungslose und unwiderrufliche Erlaubnis, alle Orte zu betreten, an denen sich das Eigentum von Lavro Marketing befindet, und es zurückzunehmen.

  8. Garantien, Inspektion und Reklamationen, Verjährungsfrist

    1. Die von Lavro Marketing zu liefernden Gegenstände erfüllen die üblichen Anforderungen und Standards, die zum Zeitpunkt der Lieferung vernünftigerweise an sie gestellt werden können und für die sie für den normalen Gebrauch in den Niederlanden bestimmt sind. Die in diesem Artikel genannte Garantie gilt für Gegenstände, die für den Gebrauch in den Niederlanden bestimmt sind. Bei Verwendung außerhalb der Niederlande muss der Kunde selbst überprüfen, ob die Verwendung für den dortigen Gebrauch geeignet ist und die dafür festgelegten Bedingungen erfüllt. In diesem Fall kann Lavro Marketing andere Garantie- und sonstige Bedingungen in Bezug auf die zu liefernden Waren oder die auszuführenden Arbeiten festlegen.

    2. Die in Absatz 1 dieses Artikels genannte Garantie gilt für einen bestimmten Zeitraum nach der Lieferung. Wenn die von Lavro Marketing gewährte Garantie einen Artikel betrifft, der von einem Dritten hergestellt wurde, ist die Garantie auf die vom Hersteller des Artikels gewährte Garantie beschränkt, sofern nicht anders angegeben.

    3. Jede Form der Gewährleistung erlischt, wenn ein Mangel als Folge oder aufgrund einer unsachgemäßen oder unangemessenen Verwendung oder einer Verwendung nach dem Verfallsdatum, einer unsachgemäßen Lagerung oder Wartung durch den Kunden und/oder durch Dritte entstanden ist, wenn der Kunde oder Dritte ohne schriftliche Genehmigung von Lavro Marketing der Kunde oder Dritte Änderungen an dem Artikel vorgenommen oder versucht haben, andere Artikel daran angebracht wurden, die nicht daran angebracht werden sollten, oder wenn diese auf eine andere als die vorgeschriebene Weise verarbeitet oder bearbeitet wurden. Der Kunde hat auch keinen Anspruch auf Garantie, wenn der Mangel aufgrund von Umständen entstanden ist oder auf diese zurückzuführen ist, auf die Lavro Marketing keinen Einfluss hat, einschließlich Wetterbedingungen (wie z. B. extreme Regenfälle oder Temperaturen) usw.

    4. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Waren unmittelbar zu dem Zeitpunkt zu prüfen, zu dem ihm die Waren zur Verfügung gestellt werden oder die entsprechenden Arbeiten ausgeführt wurden. Dabei muss der Kunde untersuchen, ob die Qualität und/oder Quantität der gelieferten Waren den Vereinbarungen entspricht und den Anforderungen, die die Parteien diesbezüglich vereinbart haben, gerecht wird. Sichtbare Mängel sind Lavro Marketing innerhalb von sieben Tagen nach Lieferung schriftlich zu melden. Nicht sichtbare Mängel sind Lavro Marketing unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vierzehn Tagen nach ihrer Entdeckung schriftlich zu melden. Die Meldung muss eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten, damit Lavro Marketing angemessen reagieren kann. Der Kunde muss Lavro Marketing die Möglichkeit geben, eine Beschwerde zu untersuchen.

    5. Wenn der Kunde rechtzeitig reklamiert, setzt dies seine Zahlungsverpflichtung nicht aus. In diesem Fall bleibt der Kunde verpflichtet, die anderen bestellten Artikel und die von ihm bei Lavro Marketing in Auftrag gegebenen Leistungen anzunehmen und zu bezahlen.

    6. Wenn ein Mangel nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß gemeldet wird, hat der Kunde keinen Anspruch mehr auf Reparatur, Ersatz oder Entschädigung.

    7. Wenn festgestellt wird, dass ein Artikel fehlerhaft ist und dies rechtzeitig gemeldet wurde, wird Lavro Marketing im Falle einer Reklamation den fehlerhaften Artikel innerhalb einer angemessenen Frist nach Erhalt der Rücksendung zurücksenden oder, wenn eine Rücksendung nicht angemessen ist, eine schriftliche Mitteilung über den Fehler durch den Kunden, nach Ermessen von Lavro Marketing, ersetzen oder eine Reparatur veranlassen oder dem Kunden eine Entschädigung für den Ersatz zahlen. Im Falle eines Ersatzes ist der Kunde verpflichtet, den ersetzten Artikel an Lavro Marketing zurückzusenden und das Eigentum daran an Lavro Marketing zu übertragen, sofern Lavro Marketing nichts anderes angibt.

    8. Wenn festgestellt wird, dass eine Beschwerde unbegründet ist, werden die Kosten getragen. Alle dadurch entstandenen Kosten, einschließlich der Lavro Marketing entstandenen Forschungskosten, trägt der Kunde in voller Höhe.

    9. Nach Ablauf der Garantiezeit gehen alle Kosten für Reparatur oder Ersatz zu Lasten des Kunden.

    10. Ungeachtet der gesetzlichen Verjährungsfristen beträgt die Verjährungsfrist für alle Ansprüche und Einreden gegen Lavro Marketing und Dritte, die von Lavro Marketing in die Vertragserfüllung einbezogen werden, ein Jahr.

  9. Haftung und Entschädigung

    1. Sollte Lavro Marketing haftbar sein, so ist diese Haftung auf das in dieser Bestimmung Festgelegte beschränkt.

    2. Lavro Marketing haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die entstehen, wenn Lavro Marketing seine Handlungen auf falsche und/oder unvollständige Informationen stützt, die vom oder im Auftrag des Kunden bereitgestellt wurden.

    3. Wenn Lavro Marketing für Schäden haftet, ist die Haftung von Lavro Marketing auf maximal das Doppelte des Rechnungswerts der Bestellung oder zumindest auf den Teil der Bestellung beschränkt, auf den sich die Haftung bezieht.

    4. Die Haftung von Lavro Marketing ist in jedem Fall auf den Betrag der Zahlung seines Versicherers beschränkt, falls zutreffend.

    5. Lavro Marketing haftet nur für direkte Schäden. Unter direkten Schäden sind ausschließlich die angemessenen Kosten für die Ermittlung der Ursache und des Umfangs des Schadens zu verstehen, sofern sich die Ermittlung auf Schäden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezieht, sowie alle angemessenen Kosten, die anfallen, um die mangelhafte Leistung von Lavro Marketing mit dem Vertrag in Einklang zu bringen, soweit diese Lavro Marketing zugerechnet werden können, und angemessene Kosten, die zur Vermeidung oder Begrenzung von Schäden entstanden sind, soweit der Kunde nachweist, dass diese Kosten zu einer Begrenzung des unmittelbaren Schadens im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geführt haben. Lavro Marketing haftet niemals für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen und Schäden aufgrund von Geschäftsstagnation.

    6. Die in diesem Artikel enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Lavro Marketing oder seiner leitenden Angestellten beruht.

    7. Der Kunde stellt Lavro Marketing von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung einen Schaden erleiden und deren Ursache nicht Lavro Marketing zuzurechnen ist. Wenn Lavro Marketing von Dritten auf dieser Grundlage kontaktiert wird, ist der Kunde verpflichtet, Lavro Marketing sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich zu unterstützen und unverzüglich alles zu tun, was in diesem Fall von ihm erwartet werden kann. Wenn der Kunde keine angemessenen Maßnahmen ergreift, ist Lavro Marketing berechtigt, diese Maßnahmen ohne Inverzugsetzung selbst zu ergreifen. Alle Kosten und Schäden, die Lavro Marketing und Dritten dadurch entstehen, gehen vollständig zu Lasten und auf Risiko des Kunden.

  10. Geistiges Eigentum

    1. Alle geistigen Eigentumsrechte an den von Lavro Marketing gelieferten Produkten gehören ausschließlich Lavro Marketing. Vorbehaltlich der Zahlung aller vom Kunden geschuldeten Beträge durch den Kunden kann Lavro Marketing auf Wunsch des Kunden einige oder alle Rechte, Ansprüche und Interessen, einschließlich der geistigen Eigentumsrechte, an den gelieferten Waren an den Kunden, seine Nachfolger und Abtretungsempfänger übertragen.

    2. Für den Fall, dass Lavro Marketing keine zuvor von oder im Auftrag von Lavro Marketing erstellten Arbeiten akzeptiert, die in eine an den Kunden gelieferte Angelegenheit integriert sind, gewährt Lavro Marketing dem Unternehmen und seinen verbundenen Unternehmen hiermit eine weltweite, gebührenfreie Lizenz zur Nutzung der integrierten Elemente, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle relevanten geistigen Eigentumsrechte.

    3. Lavro Marketing behält sich die Rechte und Befugnisse vor, die ihm nach dem Urheberrechtsgesetz und anderen Gesetzen und Vorschriften zum geistigen Eigentum zustehen. Lavro Marketing hat das Recht, das durch die Erfüllung eines Vertrags erworbene Wissen für andere Zwecke zu nutzen, vorausgesetzt, dass Dritten keine streng vertraulichen Informationen des Kunden zur Kenntnis gebracht werden.

  11. Anwendbares Recht und Streitbeilegung

    1. Alle Rechtsverhältnisse, in denen Lavro Marketing eine Partei ist, unterliegen ausschließlich niederländischem Recht, auch wenn eine Verpflichtung ganz oder teilweise im Ausland erfüllt wird oder wenn die an dem Rechtsverhältnis beteiligte Partei dort ansässig ist. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechtsübereinkommens wird ausdrücklich ausgeschlossen.

    2. Das Gericht am Sitz von Lavro Marketing ist ausschließlich für die Beilegung von Streitigkeiten zuständig, sofern gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.

    3. Die Parteien können sich nur dann an das Gericht wenden, wenn sie alle Anstrengungen unternommen haben, um eine Streitigkeit einvernehmlich beizulegen.